SCHILGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH

Wir unterstützen Sie bei Erbschaften und Schenkungen

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Erbschaft und Schenkung

Steueroptimierte Nachlassgestaltung und Steuererklärungen

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen oft eine Belastung für die Nachfolge dar. Jeder Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer und jede unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden wird mit der gleichlautenden Schenkungsteuer besteuert.

Neben persönlichen Freibeträgen sowie Versorgungsfreibeträgen gewährt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zugunsten Erben bzw. Beschenkten Steuerbefreiungen und Privilegierungen.

Thema

Betriebsvermögen

Unternehmen und Geschäftsanteilen kommt die bedeutendste Vergünstigung für Erben zu. Das Erbschaftsteuerrecht bietet für Unternehmen erhebliche Verschonungsabschläge und häufig weitgehende Steuerfreiheit. Die Besteuerung im Zusammenhang mit der Erbschaft ist regelmäßig komplex und kann für die Betroffenen auch von existenzieller Bedeutung sein. Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte daher bereits im Vorfeld des Erbfalls bedacht und angemessen berücksichtigt werden.

Thema

Immobilien

Immobilien gehören regelmäßig zu den wirtschaftlich und emotional bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Gleichzeitig sorgen Sie häufig für Konflikt. Planen Sie zusammen mit uns frühzeitig die Erbnachfolge, damit Sie die richtigen Entscheidungen zu Lebzeiten treffen, Steuervorteile nutzen und Auseinandersetzungen vermeiden. Für die Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sind die Werte der Immobilien nach dem relevanten Bewertungsgesetz zu ermitteln.

Das Bewertungsgesetz kennt drei Verfahren für unterschiedliche Arten von Immobilien

Vergleichswertverfahren
Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser

Ertragswertverfahren
Für Geschäftsgrundstücke und Mietwohnungen

Sachwertverfahren
Für die Fälle, in denen kein Vergleichswert vorliegt oder sich keine übliche Miete ermitteln lässt.

Ziel ist natürlich, die Immobilie möglichst dem Verkehrswert entsprechend bewerten zu können.

Wir unterstützen Sie durch

Unsere Erfahrung

  • Steuerliche Beratung in allen Erbangelegenheiten
  • Erörterung Ihrer Vorstellungen und Wünsche im persönlichen Gespräch
  • Gesprächstermine im Familienverbund
  • Steuerliche Optimierung von Nachfolgeregelungen im Unternehmen (siehe Unternehmensnachfolge)

  • Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Anteilsbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

  • Konzeption von Stiftungen (insbesondere Familienstiftungen) zum langfristigen Zusammenhalt des Vermögens

  • Erstellung der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Sinnvolle Nutzung von möglichen Freibeträgen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt und Behörden

Informationen zum Thema

Freibeträge

Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer ermittelt wird, hängen unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Bei einem Freibetrag muss nur besteuert werden, was den Freibetrag überschreitet.

Informationen zum Thema

Besteuerung

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Der Leistungskatalog

Unser Erklärvideo

zum Leistungsspektrum

Erbschaft & Schenkung

Kontakt

E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten innerhalb unserer Geschäftszeiten eine zeitnahe Rückmeldung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Telefon

Kontaktieren Sie uns telefonisch. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch oder eine Beratung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kanzlei

Nach einer Terminvereinbarung begrüßen wir Sie gerne in unseren Kanzleiräumen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch: Marlene-Dietrich-Platz 1,
69126 Heidelberg