SCHILGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH

Entdecken Sie unsere Leistungen für Stiftungen, gGmbH und Vereine

Stiftungen, gGmbH & Vereine

Unser Leistungsspektrum für das Vereins- und Stiftungsleben

Die steuerrechtlichen Vorschriften für Stiftungen und Vereine sind ein Spezialgebiet der Steuerberatung.

Wir betreuen Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bereits in der Gründungsphase. Gemeinnützige Vereine/Stiftungen müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist nicht erlaubt.

Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen nach § 62 Abgabenordnung. Wir helfen Ihnen die steuerlich zulässigen Rücklagen zu berechnen, bei der Bildung und Auflösung der Rücklagen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Unsere Leistungen

für das Vereins- und Stiftungsleben

  • Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Unterstützung bei der Formulierung und Prüfung der Satzung unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Unterstützung bei der Formulierung des Stiftungsgeschäfts und der Satzung
  • Einreichung der Unterlagen bei der Stiftungsbehörde und beim Finanzamt
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
  • Unterstützung der Stiftung bei der Eintragung im Transparenzregister
  • Einrichtung des Rechnungswesens

Weitere relevante

Leistungen

  • Errichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung

  • Ausführung der laufenden Buchhaltungsarbeiten
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Mittelverwendungsrechnung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung bei der Rücklageneinstellung nach § 62 AO
  • Erstellung der Steuererklärungen
  • Beratungen zum Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
  • Beratung zu notwendigen Dokumentationen gegenüber der Finanzbehörde
  • Beratung zu den Bereichen: ideeller Bereich / Zweckbetriebe / wirtschaftliche Geschäftsbetriebe / Vermögensverwaltung
  • … Unsere Leistungen berechnen wir nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung.

Kontakt

E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten innerhalb unserer Geschäftszeiten eine zeitnahe Rückmeldung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Telefon

Kontaktieren Sie uns telefonisch. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch oder eine Beratung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kanzlei

Nach einer Terminvereinbarung begrüßen wir Sie gerne in unseren Kanzleiräumen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch: Marlene-Dietrich-Platz 1,
69126 Heidelberg