SCHILGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Unsere Expertise und Leistungen für Ihre Stiftungen, gGmbH und Vereine
Stiftungen, gGmbH & Vereine
Unser Leistungsspektrum für das Vereins- und Stiftungsleben
Die steuerrechtlichen Vorschriften für Stiftungen und Vereine sind ein Spezialgebiet der Schilgen Steuerberatungsgesellschaft.
Wir betreuen Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bereits in der Gründungsphase. Gemeinnützige Vereine / Stiftungen müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist nicht erlaubt.
Ausnahmen sind die nachweislich gebildeten Rücklagen nach § 62 Abgabenordnung: Wir helfen Ihnen die steuerlich zulässigen Rücklagen zu berechnen; bei der Bildung und Auflösung der Rücklagen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
