SCHILGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Entdecken Sie unsere Leistungen für Stiftungen, gGmbH und Vereine
Stiftungen, gGmbH & Vereine
Unser Leistungsspektrum für das Vereins- und Stiftungsleben
Die steuerrechtlichen Vorschriften für Stiftungen und Vereine sind ein Spezialgebiet der Steuerberatung.
Wir betreuen Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bereits in der Gründungsphase. Gemeinnützige Vereine/Stiftungen müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist nicht erlaubt.
Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen nach § 62 Abgabenordnung. Wir helfen Ihnen die steuerlich zulässigen Rücklagen zu berechnen, bei der Bildung und Auflösung der Rücklagen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.