Steueroptimierte Nachlassgestaltung und Steuererklärungen
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen oft eine Belastung für die Nachfolge dar. Jeder Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer und jede unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden wird mit der gleichlautenden Schenkungsteuer besteuert.
Neben persönlichen Freibeträgen sowie Versorgungsfreibeträgen gewährt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zugunsten Erben bzw. Beschenkten Steuerbefreiungen und Privilegierungen.
Steueroptimierte Nachlassgestaltung und Steuererklärungen
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen oft eine Belastung für die Nachfolge dar. Jeder Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer und jede unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden wird mit der gleichlautenden Schenkungsteuer besteuert.
Neben persönlichen Freibeträgen sowie Versorgungsfreibeträgen gewährt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zugunsten Erben bzw. Beschenkten Steuerbefreiungen und Privilegierungen.
Unternehmen und Geschäftsanteilen kommt die bedeutendste Vergünstigung für Erben zu. Das Erbschaftsteuerecht bietet für Unternehmen erhebliche Verschonungsabschläge und häufig weitgehende Steuerfreiheit. Die Besteuerung im Zusammenhang mit der Erbschaft ist regelmäßig komplex und kann für die Betroffenen auch von existenzieller Bedeutung sein. Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte daher bereits im Vorfeld des Erbfalls bedacht und angemessen berücksichtigt werden.
Unternehmen und Geschäftsanteilen kommt die bedeutendste Vergünstigung für Erben zu. Das Erbschaftsteuerecht bietet für Unternehmen erhebliche Verschonungsabschläge und häufig weitgehende Steuerfreiheit. Die Besteuerung im Zusammenhang mit der Erbschaft ist regelmäßig komplex und kann für die Betroffenen auch von existenzieller Bedeutung sein. Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte daher bereits im Vorfeld des Erbfalls bedacht und angemessen berücksichtigt werden.
Immobilien gehören regelmäßig zu den wirtschaftlich und emotional bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Gleichzeitig sorgen Sie häufig für Konflikt. Planen Sie zusammen mit uns frühzeitig die Erbnachfolge, damit Sie die richtigen Entscheidungen zu Lebzeiten treffen, Steuervorteile nutzen und Auseinandersetzungen vermeiden. Für die Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sind die Werte der Immobilien nach dem relevanten Bewertungsgesetz zu ermitteln.
Das Bewertungsgesetz kennt drei Verfahren für unterschiedliche Arten von Immobilien
Vergleichswertverfahren
Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
Ertragswertverfahren
Für Geschäftsgrundstücke und Mietwohnungen
Sachwertverfahren
Für die Fälle, in denen kein Vergleichswert vorliegt oder sich keine übliche Miete ermitteln lässt.
Ziel ist natürlich, die Immobilie möglichst dem Verkehrswert entsprechend bewerten zu können.
Immobilien gehören regelmäßig zu den wirtschaftlich und emotional bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Gleichzeitig sorgen Sie häufig für Konflikt. Planen Sie zusammen mit uns frühzeitig die Erbnachfolge, damit Sie die richtigen Entscheidungen zu Lebzeiten treffen, Steuervorteile nutzen und Auseinandersetzungen vermeiden. Für die Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sind die Werte der Immobilien nach dem relevanten Bewertungsgesetz zu ermitteln.
Das Bewertungsgesetz kennt drei Verfahren für unterschiedliche Arten von Immobilien
Vergleichswertverfahren
Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
Ertragswertverfahren
Für Geschäftsgrundstücke und Mietwohnungen
Sachwertverfahren
Für die Fälle, in denen kein Vergleichswert vorliegt oder sich keine übliche Miete ermitteln lässt.
Ziel ist natürlich, die Immobilie möglichst dem Verkehrswert entsprechend bewerten zu können.
Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse nach der die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer ermittelt wird, hängen ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten.Bei einem Freibetrag muss nur besteuert werden, was den Freibetrag überschreitet.
Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse nach der die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer ermittelt wird, hängen ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten.Bei einem Freibetrag muss nur besteuert werden, was den Freibetrag überschreitet.