SCHILGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH

Unsere Expertise und Leistungen für Ihre Stiftungen, gGmbH und Vereine

Stiftungen, gGmbH & Vereine

Unser Leistungsspektrum für das Vereins- und Stiftungsleben

Die steuerrechtlichen Vorschriften für Stiftungen und Vereine sind ein Spezialgebiet der Schilgen Steuerberatungsgesellschaft.

Wir betreuen Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bereits in der Gründungsphase. Gemeinnützige Vereine / Stiftungen müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist nicht erlaubt.

Ausnahmen sind die nachweislich gebildeten Rücklagen nach § 62 Abgabenordnung: Wir helfen Ihnen die steuerlich zulässigen Rücklagen zu berechnen; bei der Bildung und Auflösung der Rücklagen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Unsere Leistungen

für das Vereins- und Stiftungsleben

  • Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Unterstützung bei der Formulierung und Prüfung der Satzung unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Unterstützung bei der Formulierung des Stiftungsgeschäfts und der Satzung
  • Einreichung der Unterlagen bei der Stiftungsbehörde und beim Finanzamt
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
  • Unterstützung der Stiftung bei der Eintragung im Transparenzregister
  • Einrichtung des Rechnungswesens

Weitere relevante

Leistungen

  • Errichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung
  • Ausführung der laufenden Buchhaltungsarbeiten
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Mittelverwendungsrechnung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung bei der Rücklageneinstellung nach § 62 AO
  • Erstellung der Steuererklärungen
  • Beratungen zum Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
  • Beratung zu notwendigen Dokumentationen gegenüber der Finanzbehörde
  • Beratung zu den Bereichen: ideeller Bereich / Zweckbetriebe / wirtschaftliche Geschäftsbetriebe / Vermögensverwaltung
  • Unsere Leistungen berechnen wir nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung.