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SCHILGEN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Unsere Expertise und Leistungen für Ihre Stiftungen, gGmbH und Vereine
Stiftungen, gGmbH & Vereine
Unser Leistungsspektrum für das Vereins- und Stiftungsleben
Die steuerrechtlichen Vorschriften für Stiftungen und Vereine sind ein Spezialgebiet der Schilgen Steuerberatungsgesellschaft.
Wir betreuen Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bereits in der Gründungsphase. Gemeinnützige Vereine / Stiftungen müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist nicht erlaubt.
Ausnahmen sind die nachweislich gebildeten Rücklagen nach § 62 Abgabenordnung: Wir helfen Ihnen die steuerlich zulässigen Rücklagen zu berechnen; bei der Bildung und Auflösung der Rücklagen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Unsere Leistungen
für das Vereins- und Stiftungsleben
- Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
- Unterstützung bei der Formulierung und Prüfung der Satzung unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Unterstützung bei der Formulierung des Stiftungsgeschäfts und der Satzung
- Einreichung der Unterlagen bei der Stiftungsbehörde und beim Finanzamt
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
- Unterstützung der Stiftung bei der Eintragung im Transparenzregister
- Einrichtung des Rechnungswesens
Weitere relevante
Leistungen
- Errichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung
- Ausführung der laufenden Buchhaltungsarbeiten
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Erstellung der Mittelverwendungsrechnung
- Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen
- Beratung bei der Rücklageneinstellung nach § 62 AO
- Erstellung der Steuererklärungen
- Beratungen zum Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
- Beratung zu notwendigen Dokumentationen gegenüber der Finanzbehörde
- Beratung zu den Bereichen: ideeller Bereich / Zweckbetriebe / wirtschaftliche Geschäftsbetriebe / Vermögensverwaltung
- Unsere Leistungen berechnen wir nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung.